Inhaltsverzeichnis
- Welche Zusatzversicherungen gibt es und was ist ratsam?
- Teilkasko-Versicherungbe
- Die Vollkasko-Versicherung:
- Schutzbrief:
- Die Mallorca – Police:
- Auslandschadenschutz – Autoversicherung:
- Insassen – Unfallversicherung:
- Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit:
- Für die Berechnung der Prämien sind 7 Faktoren relevant
- Fahrzeugbezogene Faktoren
- Fahrerbezogene Faktoren
- KFZ Versicherungen vergleichen, auf was sollte geachtet werden?
- So vergleichen Sie KFZ Versicherungen richtig – auf was muss ich achten?
- Autoversicherung wechseln:
- Wissenswertes:
- Sonderkündigungsrecht
- Beitragserhöhung
- Versteckte, indirekte Preiserhöhungen
- Kündigung auch im Schadenfall
- Kündigung bei Fahrzeugwechsel
- Kündigung wegen Umzug
- Ich möchte den Versicherungsschutz nicht gefährden, die besten Empfehlungen dafür sind:
- Ist es ratsam kleine Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen?
- Sind Leistungskürzungen zulässig wenn der Unfall fahrlässig verursacht wurde?
- Wirken sich gemeldete Schadenfälle auf die KFZ Versicherung aus?
- Kann eine KFZ Versicherung beliebig oft gewechselt werden?
- Die 10 besten Spartipps rund um die KFZ Versicherung
Mit einer fortgeschrittenen Pubertät wächst auch der Traum vom eigenen Auto. Ist die Führerscheinprüfung endlich geschafft, geht es nur noch um den Autokredit Vergleich. Einen etwas älteren Gebrauchtwagen gibt es oft für kleines Geld, Papa und Mama helfen ja auch nach Möglichkeiten mit. Gerade von Fahranfängern werden die laufenden Betriebskosten schnell unterschätzt. Die Benzinkosten zu finanzieren ist eine Sache und meistens im Budget eingerechnet, vergessen wird leider oft, dass auch eine entsprechende Autoversicherung benötigt wird, um das Auto auch bewegen zu dürfen. Es ist keine Schikane, wenn der Gesetzgeber vorschreibt, welche Autoversicherungen zwingend sind, dies dient zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer. Bei einem Unfall können schnell mal enorme Schadenssummen auftreten, gibt es Verletzte kann dies in die hunderttausende von Euros gehen.
Die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung deckt solche Unfallschäden ab, auch Personenschäden sind versichert. Wer wissentlich ein Auto ohne die vorgeschriebenen Versicherungen auf einer öffentlichen Strasse bewegt macht sich schon mal strafbar. Ereignet sich ein Unfall, unverhofft noch selbst verschuldet, gibt es enorme Probleme und Schwierigkeiten. Nicht selten sind verantwortungslose Fahrzeuglenker auf alle Zeiten ruiniert, sowohl finanziell, als auch persönlich.
Entsteht lediglich ein Fahrzeugschaden deckt der Haftpflicht-Versicherungsschutz:
- Die Reparaturkosten des Unfallgegners
- Abschleppkosten und allenfalls einen Gutachter
- Ist der Unfallgegner auf ein Fahrzeug angewiesen, wird unter Umständen ein Mietfahrzeug bezahlt
- Entsteht durch den Unfall eine Wertminderung des Fahrzeugs, wird der Minderwert ausgeglichen, bei einem Totalschaden wird ein gleichwertiges Auto vergütet
- Entsteht ein Rechtsstreit, werden die Anwaltskosten übernommen, ebenso allfällige Kosten für eine Ab- und Neuanmeldung.
- Bei Verletzungen wird je nach Gutachten ein Schmerzensgeld übernommen
- In ganz tragischen Fällen wird eine lebenslange Rente ausbezahlt, sind Tote zu beklagen werden auch die Bestattungskosten und eine Hinterbliebenenrente ausgerichtet
Befindet sich ein Beifahrer im unfallverursachenden Auto hat dieser die gleichen Ansprüche wie Personen vom eigentlichen Unfallgegner. Die KFZ Haftpflichtversicherung übernimmt auch Schäden bei Selbstunfällen, zum Beispiel beschädigte Häuser, aber auch Verkehrssignale und dergleichen.
Der Gesetzgeber gibt dabei eine Mindesthaftung bei KFZ Haftpflichtversicherungen vor, die aber von den einzelnen Autoversicherungen auf freiwilliger Basis meist höher angesetzt ist.
Die gesetzlichen Mindesthaftungen betragen:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
- 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
- 000 Euro für reine Vermögensschäden
Die KFZ Haftpflichtversicherung ist die einzige vom Gesetzgeber vorgeschriebene Autoversicherung, welche für eine Zulassung für ein Fahrzeug notwendig ist, um es in den öffentlichen Verkehr bringen zu dürfen. Alle weiteren Versicherungen sind auf freiwilliger Basis. Was wirklich Sinn macht an weiteren Versicherungen und auf was verzichtet werden kann zeigt dieser Ratgeber auf.
Welche Zusatzversicherungen gibt es und was ist ratsam?
Sicherlich ein Thema über das nachgedacht werden sollte, sind die sogenannten Kasko-Versicherungen. Hier muss zwischen Voll- und Teilkasko unterschieden werden. Mit einer Teilkasko-Versicherung sind schon einige gängige Risikofaktoren recht gut abgesichert. So zum Beispiel Diebstahl und unmittelbare Schäden durch Unwetter, wenn herunterfallende Ziegel oder auch Äste ihr Auto beschädigen. Alle Reparaturen bis hin zum Ersatz eines gleichwertigen Autos werden übernommen.
In der Teilkasko sind Schäden, die durch mittelbare Ereignisse verursacht werden nicht abgedeckt. Beispiel: Sie fahren, nachdem sich zum Beispiel ein Sturm gelegt hat, los und sind auf dem Weg nach Hause. Plötzlich liegt ein umgestürzter Baum auf der Fahrbahn, sie können nicht rechtzeitig anhalten und demolieren ihr Auto beim Crash. Dies ist ein sogenannter mittelbarer Schaden, der nur durch eine Vollkasko-Versicherung abgesichert ist. Bei Fahrerflucht und Vandalismus zahlt ebenfalls nur eine Vollkasko-Versicherung. Kasko-Versicherungen machen durchaus Sinn, werden jedoch in der Regel für eher neuwertige und neue, aber auch hochwertige Autos abgeschlossen. Teilkasko bis zu einem Alter von 8 Jahren, Vollkasko bei Neuwagen bis zu einem Alter von 4 Jahren. Selbstbehalte zwischen 150 und 300 Euro verringern sogar die Prämie.
Teilkasko-Versicherungbe
Im Teilkaskobereich sind die meisten Schäden zu verzeichnen. Mit einer Teilkasko-Versicherung und einem Selbstbehalt von 150 Euro ist der Fahrzeugbesitzer recht gut gegen viele Eventualitäten abgesichert. Wildunfälle mit Haarwild wie Hirsche, Fuchs, Reh und Wildschwein sind abgedeckt, ebenso Diebstahl, Glasbruch und Elementarschäden, unmittelbare Schäden wie Hagel, Brand und Sturm ebenfalls.
Unübersehbare Vorteile einer Teilkasko-Versicherung:
- Die Prämien sind erschwinglich.
- Die meist auftretenden Ereignisse sind versichert.
Eine Teilkasko-Versicherung hat auch Nachteile:
- Selbst verursachte Unfälle müssen selbst getragen werden
- Schäden von Vögeln, wilden Hunden etc. sind nicht mitversichert
Die Vollkasko-Versicherung:
Wer über eine Vollkasko-Versicherung verfügt ist auf der sicheren Seite. Alles was bei einer Teilkasko-Versicherung ausgeklammert ist, übernimmt die Vollkasko-Versicherung. Schadenfreie Jahre werden mit Prämienreduktionen belohnt. Mit einem Selbstbehalt von 300 – 500 Euro lassen sich die Jahresprämien erheblich reduzieren.
Vollkasko – die Vorteile:
- So gut wie alle Schadensereignisse sind versichert
- Alle Leistungen einer Teilkasko-Versicherung sind natürlich auch abgedeckt
Vollkasko-Versicherungen haben jedoch auch Nachteile:
Durch den Umfang der versicherten Ereignisse sind Vollkasko-Versicherungen zwar nicht teuer, aber auch nicht wirklich günstig. Sie ist nur bei neuwertigen Autos und Neuwagen zu empfehlen. Empfehlenswert ist dabei ein Basisschutz aus gesetzlicher Haftpflicht und einer freiwilligen Teil- oder Vollkasko-Versicherung.
Es gibt dazu eine ganze Reihe weiterer Zusatzversicherungen, wobei man sich hier doch auf das Wesentliche beschränken sollte.
Schutzbrief:
Wer viel unterwegs ist, auch im Ausland, sollte über einen Schutzbrief nachdenken. Wer sein Auto immer in den gleichen eher heimischen Gefilden bewegt, benötigt nicht zwingend einen Schutzbrief. Versichert sind dann Pannen und deren unmittelbare Folgen wie Abschleppdienst, Ersatzteile, Mietwagen, Rücktransport bei Krankheit oder Unfall. Aber Achtung: Wer bereits Mitglied in einem Automobilclub ist ADAC oder dergleichen, ist mit seinem Clubbeitrag bereits gegen solche Ereignisse bestens versichert und braucht keinen separaten Schutzbrief.
Die Mallorca – Police:
Diese Versicherung ist eigentlich nur für Personen relevant, die sich häufig im Ausland mit Mietwagen fortbewegen und würde allenfalls Differenzen in der Haftung übernehmen. Wer jedoch seinen Mietwagen bei einer renommierten europaweit agierenden Autovermietung mietet, kann davon ausgehen, dass das Auto auch den europäischen Normen entsprechend gut versichert ist. Wer jedoch in einer Hinterhof – Autovermietung in Osteuropa ein Auto mietet, muss damit rechnen, unterversichert oder gar nicht versichert zu sein, da würde sich diese Autoversicherung definitiv lohnen.
Auslandschadenschutz – Autoversicherung:
Ähnlich der Mallorca – Versicherung übernimmt diese Autoversicherung lediglich Differenzen in der Haftung und bezieht sich auf Schäden mit dem eigenen Auto im Ausland. Angenommen sie haben einen Unfall im Ausland und sind nicht schuld. Die Versicherung des Unfallgegners verfügt nicht über genügend Haftungsdeckung, hier würde dann diese Versicherung einspringen und die Differenz zum eigentlichen Schaden ausgleichen. In der Regel sind alle EU-Staaten einbezogen, nicht EU-Länder wie die Schweiz, Monaco, Norwegen, Andorra, Liechtenstein, Island und Kroatien sind aber auch in diesem System eingeschlossen.
Insassen – Unfallversicherung:
Hier reden wir von einer Zusatzversicherung, die nach Ansicht verschiedener Verbraucherschutz – Organisationen wenig Sinn macht. Welche Versicherung bei einem Unfall in die Pflicht genommen wird entscheidet die Schuldfrage. Ist der Unfallgegner schuld, muss dessen KFZ Haftpflichtversicherung aufkommen, bei einem selbstverschuldeten Unfall sind Mitfahrer über die eigene KFZ Haftpflichtversicherung abgedeckt. Der Fahrer selbst muss sich allerdings an seine Kranken- und Unfallversicherung halten, er bekommt also keine Leistungen aus der eigenen KFZ Haftpflichtversicherung. Eine gute Unfallversicherung, eventuell im Verbund mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist einer Insassen – Versicherung sicherlich vorzuziehen.
Verzicht auf Einwand bei grober Fahrlässigkeit:
Bei dieser Autoversicherung kann sich der Fahrzeuglenker gegen eigene Fehler versichern, das ist eine recht gute Sache, ABER kostet natürlich entsprechend. Wer zum Beispiel aus Unachtsamkeit über eine rote Ampel fährt, oder ein Stoppsignal übersieht und einen Unfall verursacht, muss mit keinen Leistungskürzungen seitens der Versicherung rechnen. Die Versicherung verzichtet auf einen Einwand.
Wildschaden, der Alptraum aller Vielfahrer:
Nebst den Kasko – Versicherungen die Wildschäden übernehmen, gibt es noch eine spezielle Versicherung gegen Wildschäden. Da gibt es wiederum zwei verschiedene Optionen. Versicherung gegen Schäden durch Haarwild. Hier wir alles eingeordnet was irgendwie ein Fell mit Haaren besitzt. Als Zusatzoption gibt es dann noch eine Versicherung, die alle Tiere miteinbezieht, also auch Vögel etc. Bei Unfällen die durch Haustiere verursacht werden, ist der Besitzer in der Haftung, vorausgesetzt, er kann ausfindig gemacht werden.
Wie werden die Prämien berechnet?
Eine ganze Menge an Kriterien ist für eine faire Berechnung der Versicherungsprämien zu beachten. Unfallpotential und Wert der Objekte spielen eine große Rolle.
- Mit einem Familienfahrzeug wird eher defensiv gefahren, PS – starke Boliden die eher auf die Rennstrecke gehören, sind teuer in der Anschaffung, Reparatur und verursachen bei einem Unfall meist hohe Kosten.
- Fahranfänger haben prozentual mehr Unfälle als Personen mit langer Fahrpraxis.
- Ist der Versicherte nur ab und zu mal mit dem Auto unterwegs oder Vielfahrer?
Aber auch weitere Kriterien fliessen in die Berechnung ein wie zum Beispiel:
- Einige Fahrzeugmodelle haben bei Langfingern einen hohen Beliebtheitsgrad und werden öfters gestohlen als andere Modelle.
- Kleine Motoren und hohe PS Zahlen werden von Fahranfängern bevorzugt und sind in der Unfallstatistik ganz weit vorne zu finden.
Um hier eine gewisse Systematik und Übersicht zu bekommen, werden Fahrzeuge und Fahrzeughalter einer Typenklasseneinteilung unterzogen, man könnte auch von einer Skala sprechen, immer beginnend mit 10, je höher diese Zahl ist, desto höher wird das Risiko für die Autoversicherung eingeschätzt. Die Haftpflicht geht von 10 – 25, die Teilkasko von 10 – 33 und die Vollkasko von 10 – 34.
Welches Fahrzeug in welche Typenklasse übernommen wurde ist hier ersichtlich:
http://www.gdv-dl.de/typklassenverzeichnis.html?ref=typklasse
Aber auch von Region zu Region gibt es Berechnungsunterschiede, die nach regionalen Unfallstatistiken, dem Fahrverhalten und der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge errechnet werden. So gibt es Regionalklassen, hier ist es jedoch so, dass eine tiefere Zahl die günstigeren Prämien verdeutlicht. Bei der Haftpflicht sind es hier 12, bei der Teilkasko 16 und bei der Vollkasko 9. Hier die Vergleichsmöglichkeit zu den Regionalklassen: http://www.gdv.de/regionalklassen-abfrage/
So kann schnell ersehen werden, dass der Nordosten von Deutschland mit den günstigsten Versicherungsprämien aufwarten kann.
Für die Berechnung der Prämien sind 7 Faktoren relevant
Fahrzeugbezogene Faktoren
- Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung?
- Wo wird das Fahrzeug zugelassen (Regionalklasse)?
- Um was für ein Fahrzeug handelt es sich, Marke und Modell (Typenklasse)?
- Wie hoch ist der Wert des Autos beim Kauf (Zeitwert)?
Fahrerbezogene Faktoren
- Welchen Selbstbehalt möchte der Lenker übernehmen?
- Ist die Person ein Vielfahrer oder nur Gelegenheitsfahrer?
- Kann der Lenker eine längere unfallfreie Fahrpraxis nachweisen oder ist er Fahranfänger?
KFZ Versicherungen vergleichen, auf was sollte geachtet werden?
Dank PC und Internet ist dies heutzutage eine Sache von ein paar Minuten.
Über die verschiedenen Eingabemasken (Formulare) sind alle relevanten Fragen zu beantworten, die für eine korrekte Berechnung notwendig sind. Also über die regionale Zulassung, alle Angaben zum Fahrzeug, Fahrverhalten und zur eigenen Person. Man kann eigentlich nichts falsch machen, die Fragen sind vorgegeben, man muss diese nur noch wahrheitsgetreu ausfüllen. Mit einem Klick auf den Button „Berechnen“ erscheinen in Sekunden die entsprechenden Angebote.
So vergleichen Sie KFZ Versicherungen richtig – auf was muss ich achten?
Wer einen KFZ Versicherungsvergleich nutzen möchte, sollte beispielsweise folgende Angaben und Schritte beachten (unter Vorbehalt):
- Zunächst wird über eine sichere Verbindung das KFZ Kennzeichen abgefragt. Nötig ist hierbei allerdings lediglich die Ortskennung.
- Anschließend wird für den KFZ Haftpflicht-Vergleich der Hersteller sowie der PKW – Typ benötigt. Der KFZ-Rechner stellt dafür mehrere Methoden zur Auswahl, die Fahrzeuggattung zu bestimmen. Es werden dieselben Angaben benötigt, wie sie auch die Versicherungsfiliale abfragen würde.
- Anschließend kann gewählt werden, ob man dabei die Autoversicherung wechseln oder ein neues Fahrzeug versichern möchte. Ob es sich dabei um den Erstwagen handelt oder man den Zweitwagen versichern will, ist egal.
- Es folgen dann weitere Fragen zum Fahrbetrieb sowie persönliche Fragen zum Versicherungsnehmer, bei denen folgende Faustregel gilt: Je mehr Freiheiten in der Versicherungspolice gefordert sind und umso spezifischer sie ist, desto einfacher wird es bei dem KFZ Versicherungsvergleich sein, viele günstige Angebote für eine Autoversicherung zu finden.
- Auch wer das Auto im Freien parkt, muss leider mit höheren Beiträgen rechnen, als wenn es beispielsweise sicher in einem Parkhaus oder einer Garage steht.
- Im vorletzten Schritt folgt nochmal eine ausführliche Auflistung der individuellen Sparmöglichkeiten, die gewählt werden können. Hier sollte mit Bedacht gewählt werden, denn eine zu billige Autoversicherung kann in einem Schadensfall zu Komplikationen führen.
- Die KFZ Versicherung abschließend zu berechnen, dauert in der Regel nur noch wenige Sekunden.
- Auf den Preisvergleich der verfügbaren Autoversicherungen folgt letztlich die Auswahl und die Kontaktdaten zum Versicherer werden freigegeben, der sicher in kürzester Zeit Rückmeldung gibt um einen Vertrag abzuschließen.
Autoversicherung wechseln:
Egal ob Sie einen Neuwagen finanziert haben oder Ihren Gebrauchten bar bezahlt haben, Stichtag zum Wechsel der Autoversicherung ist immer der 30. November. Weil ein Versicherungsjahr normalerweise auch dem Kalenderjahr entspricht, sollten alle Personen, die die Autoversicherung wechseln möchten, sich den 30.11. rot im Kalender markieren. Spätestens bis dahin muss die Kündigung bei der alten Versicherungsgesellschaft eingegangen sein, so dass ab dem 1. Januar des Folgejahres eine neue Versicherung aufgenommen werden kann.
Wissenswertes:
Einige Versicherungen führen auch einen Rabattschutz, der verhindert, dass bei einem Unfall die Schadensfreiheitsklasse nicht gleich nach oben korrigiert wird. Ein solcher Rabattschutz wird in der Regel beim Wechsel zu einer anderen Autoversicherung nicht übernommen, die eigentliche Schadensfreiheitsklasse allerdings schon. Der Wechsel zu einer vermeintlich günstigeren Versicherung kann sich somit als eine, unter dem Strich, schlechtere Lösung entpuppen. Wer den Stichtag für eine Kündigung verpasst hat und trotzdem unbedingt wechseln möchte, hat eventuell die Möglichkeit, über ein Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Sonderkündigungsrecht
Es gibt unterschiedliche Vorgangsweisen aus einem Versicherungsvertrag „aussteigen“ zu können.
Beitragserhöhung
Erhöht die Versicherung während des laufenden Vertrags ihre Beiträge ist dies ein Grund der Versicherung zu kündigen. Hier muss aber ebenfalls ein Monat Kündigungsfrist eingehalten werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, auf den die Erhöhung angesagt ist.
Versteckte, indirekte Preiserhöhungen
Wird der Fahrzeughalter in eine andere, tiefere Prämienstufe versetzt, was als Grund eine längere Schadenfreiheitszeit sein kann oder auch eine andere Regionalklasse, senken sich die Beiträge, die an den Versicherten weiter gegeben werden müssen. Ist das nicht der Fall, kann dies als indirekte Beitragserhöhung deklariert werden, was ebenfalls eine Kündigung rechtfertigen würde, natürlich auch unter Einhaltung der einmonatigen Kündigungsfrist. Die Formulierung im Kündigungsschreiben „auf den nächstmöglichen Zeitpunkt“, schließt Fehler zur Datumswahl aus.
Kündigung auch im Schadenfall
Es ist völlig belanglos, ob bei einem Schadenereignis die Versicherung den Schaden übernommen hat oder auch nicht. Bei jedem Schadensfall kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist der Vertrag aufgelöst werden.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Einfach als Kündigungsgrund den Betreff Fahrzeugwechsel eingeben, es wird keine Probleme geben, aber auch hier ist die einmonatige Frist einzuhalten.
Kündigung wegen Umzug
Wer seinen ständigen Wohnsitz verlegt kann auch kündigen, muss aber sein Fahrzeug abmelden und am neuen Wohnort wieder anmelden, was aber nur funktioniert wenn es sich um einen anderen Zulassungsbereich handelt. Je nachdem um welchen Regionalbereich es geht, können sich die Beiträge vergünstigen bzw. erhöhen.
Was sollte bei der Wahl einer KFZ Versicherung vordringlich beachtet werden?
Wer sein Augenmerk nur auf die Höhe der Versicherungsbeiträge lenkt ist nicht gut beraten. Das Gesamtpaket muss stimmen. Welche Deckungssummen bietet die Autoversicherung, was ist in den Beiträgen mitversichert, was muss extra versichert werden. Oft spielen auch persönliche Kontakte zu Versicherungsagenten eine Rolle bei der Wahl der Versicherung, aber auch da sind Vergleiche durchaus angebracht. Nicht selten werden auch Bewertungen aus dem Bekanntenkreis in die Wahl mit einbezogen, also welchen Ruf hat die Versicherung, eher kulant oder extrem knauserig, zuverlässig oder eher nicht etc.
Soll ich vergleichen, auch wenn ich mit der aktuellen Autoversicherung an sich zufrieden bin?
Sind keine Schadensfälle zu beklagen sind alle Versicherungen gut. Die Unterschiede werden erst nach einem Schadensereignis deutlich. Wie schnell, unkompliziert und kulant werden Schäden reguliert, sind einige der Kriterien. Ein direkter Vergleich lohnt sich auf jeden Fall immer. Die besten Leistungen zum günstigsten Preis werden entscheiden.
Ich möchte den Versicherungsschutz nicht gefährden, die besten Empfehlungen dafür sind:
- Rechnungen zu Policen sind immer fristgemäß zu zahlen am besten innerhalb von 2 Wochen
- Das Auto muss immer in einem regelkonformem, betriebssicheren Zustand sein
- Das Fahrzeug darf nur von Personen gelenkt werden die über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen
- Alkohol und Drogen, sowie Beeinflussung durch Medikamente sind absolut untragbar
- Sich von einem Unfallort zu entfernen, also Unfallflucht zu begehen gefährdet den Versicherungsschutz
- Auch schuldlose Unfälle sind der Autoversicherung schnellstmöglich zu melden
- Keine Schuldeingeständnisse ohne Absprache mit der Versicherung machen
- Ansprüche von Drittparteien die auf gerichtlichem Weg geltend gemacht werden schnellstmöglich an die Versicherung übergeben
Ist es ratsam kleine Schäden aus eigener Tasche zu bezahlen?
Je nach Schadenfreiheitsstufe kann es schlussendlich auf längere Zeit gesehen billiger sein, kleinere Schäden selber zu bezahlen. 1000 Euro werden dabei als eine tragbare Grenze angesehen. Wer sich nicht so richtig sicher ist welches die bessere Lösung ist, wendet sich am besten an seine Versicherung, diese weiß Rat und kann auch vorrechnen was langfristig gesehen günstiger kommt.
Sind Leistungskürzungen zulässig wenn der Unfall fahrlässig verursacht wurde?
Es ist den Versicherungen nicht erlaubt Leistungen zu kürzen weil ein Unfall durch Fahrlässigkeit entstanden ist, diese Regelung betrifft allerdings nur Schäden die von der Haftpflicht übernommen werden müssen. Anders sieht es aus bei Kasko – Versicherungen. Hier können Versäumnisse und Fahrlässigkeit durchaus mit einer Kürzung der Leistungen belegt werden. Es wird in drei Kategorien unterteilt. Leicht, mittel und schwer. Eine mittelschwere Fahrlässigkeit bringt etwa 40% Leistungseinbusse. Also Augen auf, mitdenken und Hände weg vom Telefon während der Fahrt. Je nachdem wie kulant die Versicherung ist, kann auf solche Massnahmen auch bei Kaskofällen verzichtet werden, sind jedoch Drogen oder Alkohol im Spiel wird es dem Fahrer teuer zu stehen kommen.
Wirken sich gemeldete Schadenfälle auf die KFZ Versicherung aus?
Unverschuldete Unfälle haben keinen Einfluss auf die Prämien, da diese ja vom Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung übernommen werden. Durch mehrere, auch kleinere Unfälle werden Rabatte zurückgestuft. So ist auch nicht die Schadenhöhe entscheidend, sondern die Anzahl der Ereignisse, die Prämienbeiträge ansteigen lassen. Wer bereits einen sehr guten Rabatt durch unfallfreies Fahren hat, ist besser bedient, einen kleinen Schaden nicht der Versicherung zur Begleichung zu überlassen sondern selbst zu übernehmen, damit die Rabattstufe erhalten bleibt. Im Kaskobereich ist hier eine Zahl von 1000 Euro aktuell, bei Haftpflichtschäden wird von 1200 bis 1500 Euro ausgegangen.
Kann eine KFZ Versicherung beliebig oft gewechselt werden?
Im Rahmen der Vertragsbedingungen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann die Autoversicherung beliebig oft gewechselt werden, allerdings sind die Kündigungsfrist sowohl bei der ordentlichen Kündigung, als auch bei der außerordentlichen Kündigung einzuhalten. Die Postbelege der eingeschrieben Briefsendung sollten deswegen unbedingt aufbewahrt werden, falls die Versicherung die Kündigung auf Grund des angeblich verspäteten Eingangs nicht annehmen möchte.
Die 10 besten Spartipps rund um die KFZ Versicherung
- Auch wenn ein Versicherungswechsel nicht dringend aktuell ansteht, macht es Sinn, seine Police zum Neukundentarif berechnen zu lassen. Nicht selten zahlen Altkunden mehr als Neukunden. Es ist jedoch anzuraten, auch die Leistungen zu vergleichen und nicht nur die Prämien.
- Geld sparen kann man auch dadurch, dass man seine tatsächlich gefahrenen Kilometer mit den zu erwartenden Kilometer vergleicht, die in der Police vermerkt sind. Sind dies erheblich weniger Kilometer, kann in eine günstigere Kilometerklasse gewechselt werden. Grad wer älter wird, fährt in der Regel nicht mehr so viel wie früher.
- Besonders im Kasko – Bereich kann einiges gespart werden. Wer bereit ist von einer Vollkasko auf eine Teilkaskoversicherung zu wechseln zeiht einen nicht unerheblichen finanziellen Nutzen, muss sich aber der Tatsache bewusst sein, dass einiges an möglichen Ereignissen nicht mehr abgedeckt ist
- Durch eine freiwillige Erhöhung des Selbstbehaltes wird die Prämie für eine Vollkaskoversicherung etwas tiefer sein.
- Wer sich einen Zweitwagen zulegt muss darauf achten, dass hier die Zweitwagenregelung zum Tragen kommt. Wer schon gute Rabatte für unfallfreies Fahren hat, muss mit dem Zweitwagen nicht bei 100% beginnen.
- Es mach Sinn, dass sich Fahranfänger bei der gleichen Versicherung wie Papa und Mama versichern, da diese möglicherweise über Schadenfreiheitsrabatte verfügen die teilweise übernommen werden können.
- Verwandte können Schadensfreiheit zu Gunsten des Nachwuchses abtreten, müssen aber dann selber darauf verzichten. Wie viel Prozente das sind hängt davon ab wie lange der Übernehmende bereits den Führerschein besitzt.
- Versicherungen sind teilweise bereit an junge Leute Rabatte zu vergeben, wenn diese im Rahmen des Führerscheins mit 17 Jahren am begleitenden Fahren teilnehmen.
- Die Versicherungen sind gerne bereit, mit dem Versicherten abzuklären ob ein Bagatellunfall besser aus eigener Tasche zu bezahlen ist oder nicht, um die Schadensfreiheitrabatte nicht zu gefährden.
- Grundsätzlich sollten alle Versicherungen von Zeit zu Zeit überprüft werden ob nicht neue, bessere und günstigere Angebote verfügbar sind. Dies betrifft alle Versicherungen nicht nur KFZ Policen sondern auch Rechtsschutzversicherungen und Sachversicherungen.
Weitere Informationen zum Versicherungswechsel gibt es auf www.kfz-versicherungen.com/versicherungswechsel oder www.vervisio.de/kraftfahrtversicherung/.